Fahrschule Simokat GmbH
Weiterbildung
Das Berufskraftfahrer - Qualifikationsgesetz gilt seit dem
1.10.2006 und schreibt auch erfahrenen Berufskraftfahrern eine
zusätzliche Grundqualifikation sowie umfangreiche Weiterbildungen vor.
Verlängert werden Führerscheine der Klassen C, CE, C1 und C1E sowie
D, DE, D1 und D1E nur noch, wenn im Turnus von 5 Jahren 35 Stunden
Weiterbildung nachgewiesen werden. Der Gesetzgeber hat hier eine
Aufteilung von 7 Stunden pro Jahr als Tagesseminar gestattet.
Alle gewerblich tätigen Fahrer-/innen, die ihren Führerschein nach dem
09.09.2008 (Personenverkehr), bzw. 09.09.2009 (Güterverkehr) erwerben,
müssen nach absolvierter Grundqualifikation und bestandener Prüfung ihre
Befähigung nachweisen. Dieser Nachweis erfolgt über die Schlüsselzahl
95 in dem Scheckkartenführerschein.
Die nach § 5 BKrFQG vorgeschriebene Weiterbildung der gewerblich
tätigen Fahrerinnen und Fahrer hat einen Umfang von 35 Stunden á 60
Minuten. Diese Weiterbildung ist in einem Abstand von fünf Jahren zu
wiederholen.
Eine Aufteilung innerhalb dieses Zeitraumes von jeweils sieben Stunden a`
60 Minuten pro Jahr ist möglich.
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