Fahrschule Simokat GmbH
Information
Ab dem 19.01.2013 neu ausgestellte Führerscheine
(außer in den C- und D-Klassen) müssen alle 15 Jahre umgetauscht werden.
Grund ist die Aktualisierung der persönlichen Daten und des Fotos.
Es ist keine neue Prüfung erforderlich.
Der “alte Graue” Führerschein, der “Rosane” sowie die DDR-Führerscheine und
alle jetzt vorhandenen Kartenführerscheine müssen bis zum 19.01.2033 (!)
umgetauscht werden. Ausgenommen hiervon sind Führerscheininhaber, die vor
dem 01.01.1943 geboren sind.
Da in den C- und D-Klassen alle 2 bzw. alle 5 Jahre eine ärztliche Untersuchung
erforderlich ist, besteht hier die Umtauschpflicht schon.
Änderungen im
Fahrerlaubnisrecht
(Stand Dez. 2011)
ab
2013
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