Fahrschule Simokat GmbH Information Winterreifen Seit dem 03.12.2010 gilt auf Deutschlands Straßen bei Eis und Schnee eine Winterreifenpflicht. Seither müssen bei Schnee, Eis und Matsch alle Autos Winterreifen oder Allwetterreifen mit dem Matsch- und Schneesymbol haben. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen dennoch mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit bis zu 80 Euro und einem Punkt rechnen, wenn der Verkehr durch unpassende Reifen aufgehalten wird. Auch wer den Verkehr nicht aktiv behindert, aber bei Winterwetter und glatten Straßen mit Sommerreifen er-             wischt wird, soll 40 Euro bezahlen. In beiden Fällen wird der Fahrer belangt, nicht der Halter des Autos.  Kindersitze       Kinder unter 12 Jahren müssen auf allen Plätzen im Fahrzeug auf einem altersgerechten Kindersitz Platz nehmen, egal, ob sie vorne oder hinten sitzen. Ausnahmen: Kinder, die bereits 150 cm groß sind, dürfen ohne spezielles Kinder-Rückhaltesystem mitfahren, egal wie alt (dann gilt die normale Anschnallpflicht auf dem Fahrsitz)  Inliner      Als Inline-Skater hat man den Bürgersteig zu benutzen, und zwar mit der nötigen Rücksicht auf Fußgänger. Wenn es nötig ist, muss Schrittgeschwindigkeit   gefahren werden. Das Fahren auf dem Radweg wurde bislang zwar häufig geduldet, ein BGH-Urteil ist aber entsprechend ausgefallen.