Fahrschule Simokat GmbH
Information
Winterreifen
Seit dem 03.12.2010 gilt auf Deutschlands Straßen bei Eis und
Schnee eine Winterreifenpflicht. Seither müssen bei Schnee, Eis und Matsch
alle Autos Winterreifen oder Allwetterreifen mit dem Matsch- und Schneesymbol
haben. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen dennoch mit Sommerreifen
unterwegs ist, muss mit bis zu 80 Euro und einem Punkt rechnen, wenn der Verkehr
durch unpassende Reifen aufgehalten wird. Auch wer den Verkehr nicht aktiv
behindert, aber bei Winterwetter und glatten Straßen mit Sommerreifen er-
wischt wird, soll 40 Euro bezahlen. In beiden Fällen wird der Fahrer
belangt, nicht der Halter des Autos.
Kindersitze
Kinder unter 12 Jahren müssen auf allen Plätzen im Fahrzeug auf einem
altersgerechten Kindersitz Platz nehmen, egal, ob sie vorne oder hinten sitzen.
Ausnahmen: Kinder, die bereits 150 cm groß sind, dürfen ohne spezielles
Kinder-Rückhaltesystem mitfahren, egal wie alt
(dann gilt die normale Anschnallpflicht auf dem Fahrsitz)
Inliner
Als Inline-Skater hat man den Bürgersteig zu benutzen, und zwar mit der
nötigen Rücksicht auf Fußgänger. Wenn es nötig ist, muss Schrittgeschwindigkeit
gefahren werden. Das Fahren auf dem Radweg wurde bislang zwar häufig
geduldet, ein BGH-Urteil ist aber entsprechend ausgefallen.