Aktuelles

Der Deutsche Bundestag hat einen Grenzwert für Cannabis im Verkehr beschlossen.

  • Analog zur Promillegrenze beim Alkohol gibt es künftig für Cannabis am Steuer einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut des berauschenden Wirkstoffs THC. Wer mit höheren Werten erwischt wird, muss in der Regel 500 Euro Bußgeld zahlen und einen Monat den Führerschein abgeben (Fahrverbot). Wegen der Risiken des Mischkonsums gilt nach dem Cannabis-Genuss ein komplettes Alkoholverbot im Straßenverkehr.
  • Außerdem ist für Fahranfänger in der Probezeit und bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs Cannabis am Lenkrad vollständig tabu. Verstöße sollen mit mindestens 1.000 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot geahndet werden.


 

Die Mehrheit der Bundesbürger einen Bedarf für eine bessere Mobilitätsbildung in den weiterführenden Schulen: Hiernach sollten Jugendliche ab der siebten Klasse auf einen sicheren Umgang mit Elektro-Keinstfahrzeugen, z.B. E-Scootern und Pedelecs vorbereitet werden.

 

Ziel einer zusätzlichen Mobilitätsausbildung wäre nicht nur, das Risikobewusstsein erhöhen, sondern auch Verkehrsverstöße zu vermeiden und das Verständnis für andere Verkehrsteilnehmende zu schulen.

 

Welche Regeln gelten für E-Scooter?

Elektrokleinstfahrzeuge müssen den Radweg benutzen. Ist kein Radweg vorhanden müssen sie auf die Fahrbahn, der Gehweg ist tabu. Die Fahrzeuge dürfen nur von einer Person benutzt werden. E-Scooter dürfen nicht nebeneinander fahren, wer mit dem Gefährt abbiegt, muss wie beim Fahrradfahren Handzeichen geben.

Die Verkehrsregeln schreiben für E-Scooter keine Helmpflicht vor. Dennoch ist es ratsam, freiwillig einen Schutzhelm anzulegen.

Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. 

Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.

Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille – sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.

 

Fahren ohne Versicherungskennzeichen wird mit einem Bußgeld von 40 Euro geahndet, die Nutzung eines Elektrorollers ohne Betriebserlaubnis mit 70 Euro. Wer eine rote Ampel überfährt, muss mit Strafen zwischen 60 und 180 Euro rechnen – je nach Gefährdungslage.  Kinder unter 14 Jahren dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum fahren – auch nicht unter elterlicher Aufsicht. Verstöße ziehen Bußgelder zwischen 90 und 135 Euro nach sich. Bei Sharing-Angeboten gelten oft strengere Regeln: Bei vielen Anbietern dürfen Minderjährige laut Nutzungsbedingungen keine E-Scooter leihen. Dennoch nutzen viele die Accounts von Eltern oder älteren Freunden oder Freundinnen.

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